Gliederung

Die Schule für Sehbehinderte umfasst die Klassen 1 bis 10. Sie ist eine nach Jahrgangsstufen gegliederte Grund- und Hauptschule mit Diagnose- und Förderklassen sowie Klassen zur individuellen Lernförderung.

In spezifischer Weise werden den sehbehinderten Schülern die gleichen Bildungsangebote wie an den allgemeinen Schulen vermittelt: vom einfachen über den qualifizierenden Hauptschulabschluss bis hin zum mittleren Bildungsabschluss durch M-Kurse und M-Klassen.

Schulische Probleme, die aus der Sehbehinderung erwachsen, können so überwunden und die sehbehinderten Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert werden.

Kinder, deren Förderbedarf der Schule zur individuellen Lebensbewältigung und zur Erziehungshilfe entspricht, können an der Schule für Sehbehinderte nicht gefördert werden.

Seit 1998 können in der Hauptschulstufe auch Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden (Schulversuch).

Besondere Merkmale

1. Klassen- und Gruppenbildung/Einzelbetreuung

  • Die notwendige individuelle Betreuung der Schüler wird gewährleistet sowohl durch eine durchschnittliche Klassenstärke von 10 bis 11 Schülern als auch durch Bildung von Förder- und Leistungsgruppen.
  • In der Kleingruppe können die sehbehinderten Schüler untereinander ihre sozialen Anlagen entfalten.
  • Schulbegleitend werden im Tagesstätten- und Internatsbereich Mobilitätstraining, Förderung der lebenspraktischen Fertigkeiten, psychologische Betreuung, Krankengymnastik und augenärztliche Betreuung angeboten.


2. Mediale Ausstattung

  • Individuelle Beleuchtungsmöglichkeiten, in Höhe und Neigung verstellbare Schülertische, optische Medien wie Bildschirmlesegeräte und Lupensammlungen stehen zur Verfügung.
  • Durch großgedruckte Schulbücher, formklar und kontrastreich gestaltete Arbeitsblätter, ausgewähltes Bild- und Anschauungsmaterial wird die visuelle Aufnahme der Lerninhalte erleichtert.
  • Besondere Lineaturen und Schreibgeräte unterstützen den Schreibvorgang.


3. Spezielle Maßnahmen

Sehbehindertenlehrer ...

  • gehen auf die individuelle Sehbehinderung jedes Schülers ein.
  • beachten in allen Unterrichtsfächern das Prinzip der Seherziehung.
  • erweitern durch Unterrichtsgänge, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten die Seherfahrung der Schüler und fördern ihre Eingliederungsfähigkeit.
  • vermitteln sehbehindertenspezifische Arbeitstechniken.
  • leiten, unterstützt durch eine Orthoptistin, zum Umgang mit optischen Hilfsmitteln an.
  • fördern die Schüler verstärkt in Bereichen, die durch die Sehbehinderung besonders erschwert sind, z. B. in Sport, Kunsterziehung, Werken, Textilarbeit und Hauswirtschaft.
  • beraten in Fragen der Schullaufbahn, z. B. beim Übertritt in weiterführende bzw. berufliche Schulen.
  • bereiten gezielt auf die Berufswahl vor.


4. Zeitproblem - Schulzeitverlängerung

  • Das durch die Sehbehinderung meist verlangsamte Arbeitstempo der Schüler erfordert exemplarisches Lernen und Zeitzugaben.
  • Durch Verlängerung der Grundschulzeit auf fünf Jahre wird dem Rechnung getragen und eine der allgemeinen Schule gleichwertige Bildung ermöglicht.
  • Sehbehinderte Schüler, die in allgemeinen Schulen überfordert sind, können nach Beratung und Begutachtung des jeweiligen Lern- und Förderstandes in die entsprechende Jahrgangsstufe der Schule für Sehbehinderte übertreten.